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Kampf gegen den Medizinischen Dienst halb gewonnen, halb verloren
CH-6340 Baar Februar 2011
Der med. Dienst darf weiterhin die Kostenerstattung der Op bei Fibromyalgie ablehnen.
Als Begründung darf er angeben, dass die Op-Methode wissenschaftlich nicht anerkannt ist.
Aber
Tatsache ist, dass ...
... der Med. Dienst seine Aussagen korrigieren musste und nicht mehr sagen darf, dass die
Operationsmethode von Prof. Bauer eine Körperverletzung darstellt, vor der man die Patienten schützen muss,
... der Med. Dienst zugeben musste, dass Operationsmethode von Prof. Bauer sehr wohl mit dem Abziehen eines Strumpfes von den
befallenen eingeengten Nerven zu vergleichen ist, ... der Med. Dienst nicht mehr sagt, Prof. Bauer kann keine Studie vorweisen. Bedauerlicherweise werden die real existierenden Studien vom Med. Dienst schlichtweg nicht anerkannt
und die für chirurgische Studien anderslautenden Richtlinien werden von ihm ignoriert. Deshalb bleibt es wie bisher, dass die Patienten einzeln um die Kostenerstattung für sich selbst kämpfen müssen. Viele geheilte Patienten
hatten bereits vor Gericht Erfolg, weil sie mit einer offiziell als unheilbar geltenden Erkrankung vom Med. Dienst nur lindernde, nie heilende, mit starken Nebenwirkungen behaftete und damit nicht zweckmässige Behandlungen wiederholt bezahlt
bekommen hatten.
Die von den Kassen bezahlten Methoden zur Behandlung bei Fibromyalgie haben 0% Erfolg.
Über 60% der von Prof. Bauer operierten Patienten sind dagegen beschwerdefrei geworden - und geblieben! Über 30% brauchen
keine Medikamente mehr und haben nur gelegentliche Befindlichkeitsstörungen.
Es bleibt dabei: Wer Erfolg hat, hat Recht. 0% ist weniger als 90%
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